Nach dem Handelsgesetzbuch ist die Haftung eines Möbelspediteurs auf 620.- Euro je Ladekubikmeter begrenzt. Bei einem unverschuldeten oder nicht zu vermeidenden Unfall des Möbelwagens (z.B. durch Glatteis, Unfall mit Fahrerflucht, o.ä.) greift die Spediteurversicherung nicht. Ist das geladene Umzugsgut von hohem Wert, so ist eine zusätzliche “Transportwarenversicherung für Umzugsgüter” zu empfehlen. Diese Spezialversicherung bietet Schutz im Rahmen einer sogenannten Allgefahrendeckung, wobei das Umzugsgut hier zum Zeit- oder Neuwert versichert werden kann.
Beim Zeitwert wird die Versicherungssumme nach dem Neuwert unter Abzug einer angemessenen Summe für Alter und Abnutzung ermittelt. Die teuere Neuwertversicherung garantiert Ihnen bei Verlust oder Beschädigung der versicherten Umzugsgüter die Wiederbeschaffung des betreffenden Gutes am Zielort.
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